Datenträgeraustausch (DTA)
Datenträgeraustausch
Verwendbare Datenträger:
In der Regel werden Anträge per Diskette gestellt (3 1/2 Zoll; 1,44 MB). Als weitere Datenträger sind Magnetbänder nach DIN 66011 und Magnetbandkassetten nach DIN-ISO 9661 vorgesehen. Die Datenträger müssen mit einer Eigentümerkennzeichnung (Eigentümer, Kennziffer, Bandkennung bzw. Disk-ID) versehen sein.
Antragstellung und -bearbeitung:
Datenträger mit Verfahrensanträgen sind an das Zentrale Mahngericht mit einem Begleitpapier, das die Antragsart, die Zahl der Anträge pro Antragsart, die Kennziffer des Antragstellers/Prozessbevollmächtigen, die Disk-ID mit laufender Nummer und verschiedene Kontrollsummen enthält, zu übersenden. Das Begleitpapier muss vom Antragsteller/Prozessbevollmächtigten unterschrieben sein. Die Übersendung der Datenträger an das Gericht kann durch die Post, über Paketdienst oder Boten erfolgen. Das Eingangsdatum bei Gericht wird jeweils auf dem Begleitpapier vermerkt, so dass eine Fristberechnung in jedem Fall gewährleistet ist.
Das Zentrale Mahngericht prüft anhand der Antragsunterlagen (Begleitpapier) ob die Datenträgerbeschriftung, die Angaben auf dem Begleitpapier und bestimmte Angaben in den Datensätzen übereinstimmen. Ferner erfolgt bei der Verarbeitung der Daten eine Prüfung der Kontrollsummen auf dem Begleitpapier und in den Datensätzen. Ohne Angabe des Einreichers und ohne Unterschrift auf dem Begleitpapier erfolgt keine Verarbeitung der Daten. Fehlerhaft auf den Datenträgern aufgezeichnete Anträge werden zurückgewiesen.
Datenträgerbehandlung:
Nach der Verarbeitung werden die Datenträger aus Datensicherheitsgründen vernichtet. Ein Verarbeitungsprotokoll wird an den Antragsteller zurückgesandt.
Antragsteller, die ihre Anträge auf Disketten einreichen und Nachrichten des Gerichts auf Datenträgern erhalten, bekommen einmal wöchentlich eine mit erstellten Nachrichtendateien versehene Diskette zusammen mit einem Inhaltsprotokoll übersandt. Diese Disketten können nach dem Einlesen der Daten formatiert und für neue Antragsdateien verwendet werden.
Jeder Datenträger ist vom Teilnehmer mit einem Aufkleber mit folgenden Angaben zu versehen:
- Name des Teilnehmers
- Kennziffer
- Disk-ID und laufende Nummer bzw. Bandkennung
- Erstelldatum
Jeder Datenträger sollte mit einer Schutzverpackung versehen werden, damit Beschädigungen möglichst vermieden werden. Das Zentrale Mahngericht übernimmt keine Verantwortung für entstehende Transportschäden.