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Automatisiertes Mahnverfahren

Einstellung des DE-Mail-Dienstes

Die Justiz Niedersachsen und damit auch das Mahngericht Uelzen stellt den DE-Mail-Dienst ein. Der DE-Mail-Anbieter 1&1 hat den Dienst für alle De-Mail-Adressen mit der Endung „gmx.de-mail.de“ bereits zum 21. Oktober 2024 eingestellt und für De-Mail-Adressen mit der Endung „web.de-mail.de“ wird der Service ab dem 1. November 2024 eingestellt. Der DE-Mail-Service der Niedersächsischen Justiz ist vollständig spätestens zum 30.11.24 abgekündigt. Aufgrund der Einstellung des jeweiligen DE-Mail-Service ist das Mahngericht Uelzen nicht mehr über DE-Mail erreichbar und elektronische Nachrichten des Mahngerichts können nicht mehr an ein DE-Mail-Postfach versandt werden.

Sofern Sie DE-Mail nutzen, wird empfohlen, Ihren Übermittlungsweg zeitnah auf eine der möglichen Alternativen (z.B. eBO, MJP) umzustellen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mahngerichte.de.


Geänderte Antragstellung für Behörden und juristische Personen öffentlichen Rechts zum 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 sind Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts und Rechtsan­wälte verpflichtet, Schriftsätze und Anträge als elektronische Dokumente an die Gerichte zu übermitteln (§§ 130d, 130a ZPO). Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt gilt für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts die (für Anwälte und registrierte Inkassodienstleister bereits seit Längerem bestehende) Pflicht, Anträge in nur maschinell lesbarer Form zu übermitteln (§ 702 ZPO).

Dies bedeutet konkret, dass der genannte Personenkreis in einem zivilprozessualen Mahnverfahren ab dem 1.1.2022 sämtlich Anträge und Verfahrenserklärungen nicht mehr postalisch oder per Fax übermitteln darf. Die amtlichen Vordrucke können für eine formwirksame Antragstellung oder Widerspruchserhebung nicht mehr genutzt werden. Die Anträge auf Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids, auf Neuzustellung des Mahn- und Vollstreckungsbescheids und einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid können nur noch in maschinell lesbarer Form und auf elektronischem Wege an die bundesdeutschen Mahngerichte übermittelt werden.

Nur maschinell lesbare Anträge können mittels spezieller Fach- und Branchensoftware oder aus dem zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung gestellten Antragsportal www.online-mahnantrag.de heraus erzeugt werden. Die entsprechende Antragsdatei im EDA-Datensatzformat ist dann elektronisch auf einem sicheren Übertragungsweg nach § 130a Abs. 4 ZPO (z.B. beBPO) oder mittels zugelassener Übertragungs- oder Kommunikationssoftware nach dem OSCI-Standard (siehe www.egvp.de) unter Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur an das Mahngericht zu übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mahngerichte.de .


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