Zuständigkeiten
Zuständigkeit für das EDA-Verfahren (Elektronischer Datenaustausch)
Seit dem 01.06.1999 ist das Zentrale Mahngericht aufgrund der Verordnung vom 14.12.1998 Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.1998), Seite 715 landesweit für alle Mahnsachen örtlich zuständig, bei denen der Antragsteller seinen Wohn- bzw. Firmensitz in Niedersachsen hat und der Antrag auf Erlass des Mahnbescheid in einer maschinell lesbaren Aufzeichnung eingereicht wird (Elektronischer Datenaustausch / EDA-Verfahren).
Zuständigkeit für das Belegmahnverfahren (Papieranträge)
Das Zentrale Mahngericht ist darüber hinaus für alle Mahnsachen zuständig, bei denen der Antragsteller seinen Wohn- bzw. Firmensitz in Niedersachsen hat, unabhängig davon, ob der Antragsteller über eine Mahnsoftware verfügt oder die Anträge auf Papierbelegen einreicht.
Für alle Antragsteller ist unbedingt zu beachten, dass ausschließlich die maschinenlesbaren Antragsvordrucke benutzt werden dürfen. Die veralteten Durchschreibevordrucksätze dürfen bundesweit nicht mehr verwendet werden.
Beleganträge sind an folgende Anschrift zu senden:
Amtsgericht Uelzen
- Zentrales Mahngericht -
Rosenmauer 2, 29525 Uelzen
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