Möglichkeiten der Antragstellung / Teilnahme am Mahnverfahren
Das Mahnverfahren wird nur auf Antrag des Antragstellers eingeleitet. Es gibt verschiedene Arten der Antragstellung und Erklärungsabgabe im Mahnverfahren: mehr
Das Mahnverfahren wird nur auf Antrag des Antragstellers eingeleitet. Es gibt verschiedene Arten der Antragstellung und Erklärungsabgabe im Mahnverfahren: mehr
Dieses Verfahren ist insbesondere für solche Antragsteller geeignet, die nur einen oder sehr selten einen Mahnbescheidsantrag erstellen bzw. ein Mahnverfahren führen. mehr
Dieses Verfahren ist insbesondere für solche Antragsteller geeignet, die nur einen oder sehr selten einen Mahnbescheidsantrag oder Folgeanträge erstellen und über einen Internetzugang verfügen. mehr
Einzelne Mahnbescheidsanträge und Folgeanträge können online erfasst und unter Einhaltung spezieller Voraussetzungen elektronisch an das Mahngericht übermittelt werden. mehr
Dieses Verfahren bietet sich für Antragsteller mit hohem Antragsvolumen an. mehr
Der Antragsgegner kann dem Mahnbescheid binnen 2 Wochen seit dessen Zustellung widersprechen. mehr
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