Niedersachsen klar Logo

Kennzifferantrag

Antrag auf Erteilung einer Kennziffer

Das automatisierte Mahnverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, die in den Formularanträgen erforderlichen Angaben zu Antragstellern und / oder Prozessbevollmächtigten durch eine Kennziffer zu verschlüsseln und damit erheblich zu verkürzen. Die Kennziffer wird vom Zentralen Mahngericht auf Antrag vergeben; sie wird sodann in allen späteren Anträgen anstelle der vollständigen Partei- bzw. Rechtsanwaltsbezeichnung benutzt. Durch die Vergabe der Kennziffer entstehen Ihnen als Antragsteller keine zusätzlichen Kosten.

Die Vergabe einer Kennziffer ist zugleich Voraussetzung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Hierbei werden entstandene Kostenbeträge wöchentlich gesammelt und vom angegebenen Konto des Einzahlungspflichtigen abgebucht. Dieser erhält eine Nachweisliste über die einzelnen eingezogenen Kostenbeträge.

Kostenbefreite Antragsteller müssen immer eine Kennziffer beantragen.

Zur Teilnahme am EDA-Verfahren ist ebenfalls eine Kennziffer erforderlich.

Das erforderliche Antragsformular können Sie sich

  • auf dieser Internetseite im Downloadbereich herunterladen
  • oder beim Zentralen Mahngericht schriftlich oder telefonisch (Tel.: 0581-8851-243) anfordern.
Schmuckgrafik (zum Artikel: Elektronischer Rechtsverkehr)   Bildrechte: MJ
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln