Zuständigkeiten
Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Uelzen deckt sich mit dem Gebiet des Landkreises Uelzen. Das Amtsgericht Uelzen gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, die man in die streitige Zivilgerichtsbarkeit, die freiwillige Gerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit unterteilt.
Zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit gehören unter anderem Prozesse zwischen Privatpersonen und/oder Firmen (z.B. Klagen auf Zahlung von Kaufpreis, Werklohn, Darlehen, Schadensersatz, Mietstreitigkeiten usw.); Familienstreitigkeiten (z.B. Scheidungssachen, Unterhaltszahlungen); Landwirtschaftsstreitigkeiten; Zwangsvollstreckungsverfahren und das Mahnverfahren.
In der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden z.B. Betreuungs- und Vormundschaftssachen sowie Grundbuch- und Nachlasssachen (Testaments- und Erbscheinangelegenheiten) bearbeitet.
In der Strafgerichtsbarkeit geht es unter anderem um Vergehen, Verbrechen und Ordnungswidrigkeiten.
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Daneben existieren ergänzende Zuständigkeitsregelungen, wonach Zuständigkeiten gerichtsbezirksübergreifend bei einzelnen Gerichten konzentriert sind.
Aufgrund dieser besonderen Zuständigkeitsregelungen ist das Amtsgericht Uelzen auch für Insolvenzverfahren des Gerichtsbezirks Dannenberg (Elbe) und zentral für alle automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren in Niedersachsen zuständig.
Für das Handels-, Vereins-, und Genossenschaftsregister sowie Personenstandsangelegenheiten aus dem Gerichtsbezirk Uelzen ist indes das Amtsgericht Lüneburg zuständig.