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Barrierefreiheit

Hinweise für Gehbehinderte und auf den Rollstuhl angewiesene Verfahrensbeteiligte / Besucher


Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern wird der Zugang zu den Gerichtsgebäuden in der Fritz-Röver-Straße 5 und in der Rosenmauer 2 durch einen behinderungsgerechten bzw. ebenerdigen Eingang ermöglicht. Die Büros, Abteilungen und Sitzungssäle sind mittels Aufzügen erreichbar. Behindertengerechte Toiletten sind in beiden Gerichtsgebäuden vorhanden.

Nähere Informationen können Sie bei der Wachtmeisterei unter der Rufnummer: 0581 8851 0 erhalten.


Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit

Bildrechte: Niedersächsischen Justizministeriums
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