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Nachlass- und Erbangelegenheiten

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Uelzen verwahrten Testaments oder Erbvertrags bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0581/8851-0

Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr (außer vor Feiertagen).
Bitte haben Sie Verständnis, dass vormittags vorrangig Termine abgearbeitet werden und so die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann. Bitte versuchen Sie uns primär am Nachmittag zu erreichen.

Schmuckbild mit einem Stapel alter Briefe   Bildrechte: Pixabay
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