Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in der Justiz
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) wurde der Antrag auf Durchführung des Vergütungsfeststellungsverfahrens gem. § 25 Abs. 3 BtOG i. V. m. § 8 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) als eine nach dem OZG umzusetzende Leistung identifiziert und wird nunmehr als Online-Dienst eingeführt.
Über den Link Antrag auf Feststellung oder Änderung der Vergütungstabelle beruflicher Betreuerinnen und Betreuer können Sie den Dienst in Anspruch nehmen.

