Grußwort der Amtsgerichtsdirektorin
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DE-Mail-Dienst- Einstellung des Services! Widerspruch -ab 01.01.2020 Verpflichtung zur nur maschinell lesbaren Einreichung // Erweitertes Vordruckverbot ab 01.01.2018 // beA // Neue EDA-Downloadfunktion // Probleme beim Ausdruck des Barcodeantrags // Ablauf Gültigkeit der Signaturkarte für das EGVP mehr
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Jahreswechsel
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der 24.12.2024 und der 31.12.2024 dienst- beziehungsweise arbeitsfrei sind. An diesen Tagen erreichen sie keine Ansprechpartner im Amtsgericht und Zentralen Mahngericht. Fristgebundene Erklärungen oder Anträge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Schriftverkehr
Für den offiziellen Schriftverkehr, insbesondere bei Verfahrensangelegenheiten, verwenden Sie bitte ausschließlich eine der unter "Service" genannten Postanschriften.
Beachten Sie bitte die geänderte Anschrift des Amtsgerichts.
Telefonische Anfragen
Telefonische Anfragen zu konkreten Verfahren können Sie direkt an die Geschäftsstellen der jeweiligen Abteilungen richten. Halten Sie dazu bitte das Geschäftszeichen und eventuell das Datum des nächsten Termins bzw. Fristablaufs bereit.
Email
Eine Übermittlung von Anträgen (z. B. Klage, Mahnantrag etc.) oder Fristwahrenden Schriftsätzen (z. B. Einspruch, Widerspruch etc.) per Email ist unzulässig.