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Barcodeantrag über Postweg


Dieses Verfahren ist insbesondere für solche Antragsteller geeignet, die nur einen oder sehr selten einen Mahnbescheidsantrag erstellen bzw. ein gerichtliches Mahnverfahren führen.

(Rechtsanwälten und Behörden sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts steht diese Art der Barcode-Antragstellung wegen der Verpflichtung, Anträge elektronisch an das Mahngericht zu übermitteln, nicht offen.)


Einzelne Mahnbescheidsanträge und sämtliche Folgeanträge (z.B. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides) können über die Internetseite www.online-mahnantrag.de erstellt, auf weißem Druckerpapier ausgedruckt und nach Unterzeichnung auf dem Deckblatt auf dem Postweg im Original an das Mahngericht gesandt werden.

Nach Aufruf der Internetseite werden die erforderlichen Antragsdaten schrittweise abgefragt. Während der Eingabe werden die gemachten Angaben automatisch auf deren Schlüssigkeit und Vollständigkeit überprüft. Fehler oder Unstimmigkeiten werden durch Warnmeldungen angezeigt. Nach Beendigung der Dateneingabe besteht die Möglichkeit, die Antragsdaten auf normalem, weißen Druckerpapier auszudrucken. Der Antrag besteht aus mehreren Seiten. Auf dem Deckblatt ist der Antrag handschriftlich zu unterzeichnen. Auf den folgenden Seiten werden die eingegebenen Daten nochmals als Übersicht zusammengefasst dargestellt. Auf der/den letzen Seite/n ist ein Barcode angebracht, der dieser Antragsart auch ihren Namen gibt. Hinter dem Strichcode sind alle Antragsdaten zur Weiterverarbeitung beim Mahngericht verschlüsselt hinterlegt.

Das System soll Ihnen als Hilfe bei der Erstellung des Antrags dienen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der von Ihnen auf der Internetseite gemachten und vom Programm überprüften Angaben sowie für die vom System vorgeschlagenen Daten kann aber nicht übernommen werden. Bitte prüfen Sie daher spätestens vor dem Absenden des Antrags noch einmal gründlich, ob alle eingegebenen bzw. ausgedruckten Daten korrekt sind. Soweit Sie anhand der Verfahrensübersicht Fehler feststellen, ist der Antrag nochmals erneut über www.online-mahnanatrag.de zu erstellen und auszudrucken. Nachträgliche Korrekturen auf dem papiernen Ausdruck können bei der Verarbeitung der Daten nicht berücksichtigt werden, da nur die hinter dem Barcode verschlüsselten Daten beim Mahngericht eingelesen und ausgewertet werden.

Zur Barcodeantragstellung benötigen Sie nur:

  • einen PC mit Internetzugang und
  • einen Internetbrowser mit aktivierten Javascript und Cookies

Falls Ihnen das Mahnverfahren nicht bekannt ist, sollten Sie unbedingt die Hinweise zum automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren unter www.mahngerichte.de lesen.

Fragen zum allgemeinen Verfahrensablauf und in fachlicher Hinsicht zur Barcodeantragserstellung beantworten Ihnen gern die Ansprechpartner beim Zentralen Mahngericht (0581 8851-0) .

Durch das Anklicken des folgenden Links https://www.online-mahnantrag.de wird das Programm zur Antragstellung geöffnet.

Achtung! Aktuelle Probleme bei Verwendung des Internetbrowsers Mozilla Firefox ab Version 19

In der neuen Version 19 verwendet der Internetbrowser Mozilla Firefox einen eigenen PDF-Reader. Dieser stellt leider den Barcodeantrag in vielen Fällen in einer für die maschinelle Beleglesung nicht ausreichenden Qualität dar, so dass dieser beim Mahngericht häufig nicht verarbeitet und somit u. U. kostenpflichtig zurückgewiesen werden kann.

Um dieses zu verhindern muss im Browser auf den PDF-Reader von Adobe Acrobat umgestellt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema sowie Hilfe erhalten Sie unter www.mahngerichte.de

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